Mit Strategie zu Ihrem Arbeitsrecht

Wir setzen uns für Arbeitnehmer ein – kompetent, engagiert und zuverlässig. Ob Kündigung, Abmahnung oder Vertragsstreitigkeiten: Wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie fair behandelt werden.

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

1

Direkt kontaktieren oder Termin vereinbaren

Flexibel, deutschlandweit und einfach

2

Kostenfreie Ersteinschätzung erhalten

Zuhören, verstehen und juristisch bewerten

Dunja Rahimi

Rechtsanwältin

3

Mandat digital starten

Papierloses Beauftragen - sofort handlungsfähig

4

Juristische Schritte

Schnelle und zielgerichtete Rechtsdurchsetzung

Direkter Kontakt zur Kanzlei

oder

Schreiben Sie uns

Unsere Leistungen - spezalisiert auf Arbeitsrecht

Kündigung

Beratung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Abmahnug

Hilfe im Falle einer arbeitsrechtlichen Abmahnung

Aufhebungsvertrag

Rechtliche Unterstützung beim Aufhebungsvertrag

Arbeitsvertrag

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Mobbing & Diskriminierung

Beratung bei Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Gehalts- & Bonuszahlung

Beratung zu Gehalt und Bonus und sonstigen Vergütungen

Urlaubs- & Krankheitstage

Hilfe bei Fragen zu Urlaubs- und Krankeitstagen

Arbeitszeugnis

Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen

Befristung & Teilzeit

Beratung zu befristetem Arbeitsvertrag, Teilzeitbeschäftigung und Entfristung

Beratung für Führungskräfte

Juristische Beratung und Unterstützung bei Führungs-verantwortung

Über uns

Warum Mandanten uns vertrauen

Arbeitsrecht

Rechtsanwältin spezialisiert auf Arbeitsrecht

Taktik

Jede Maßnahme verfolgt einen klaren Plan, um Ihre Position optimal durchzusetzen.

Kommunikation

Verständliche Einschätzung, ehrliche Empfehlungen und persönliche Betreuung

Digital

Effiziente, ortsunabhängige und moderne Prozesse

FAQ – häufig gestellte Fragen

Reagieren Sie schnell. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung wirksam ist, und leiten bei Bedarf umgehend die nötigen Schritte ein.

Sie müssen eine Abmahnung nicht einfach akzeptieren. Wir prüfen, ob sie rechtlich haltbar ist, und können gegebenenfalls eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte verlangen. Viele Abmahnungen sind formell oder inhaltlich angreifbar.

Mobbing stellt eine erhebliche Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte dar. Sie haben Anspruch auf Schutz durch den Arbeitgeber und können rechtliche Schritte einleiten – etwa eine Beschwerde, Abmahnung des Täters oder Schadensersatzforderung. Wir unterstützen Sie dabei vertraulich und sensibel.

Nur, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das zulässt. Jede Änderung muss billigem Ermessen (§ 106 GewO) entsprechen. Wir prüfen für Sie, ob die Änderung rechtmäßig ist oder ob Sie sich dagegen wehren können.

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur selten, z. B. bei einem gerichtlichen Vergleich oder einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). Häufig lässt sich jedoch im Rahmen von Verhandlungen eine Abfindung erzielen – das übernehmen wir für Sie.